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(New York) – Syrische Regierungssoldaten setzen sexuelle Gewalt als Foltermethode gegen Männer, Frauen und Kinder ein, die sich während des aktuellen Konflikts in Haft befinden. Zeugen und Opfer berichteten Human Rights Watch außerdem, dass Soldaten und regierungsnahe bewaffnete Milizen Frauen und Mädchen im Alter von gerade einmal zwölf Jahren bei Hausdurchsuchungen und Militärrazzien in Wohngebieten sexuell missbrauchten.

Human Rights Watch sprach mit zehn ehemaligen Häftlingen, darunter zwei Frauen, die angaben, dass sie sexuell missbraucht wurden oder Zeuge von sexuellem Missbrauch in Haft waren. Dazu zählten unter anderem Vergewaltigungen, die Penetration mit Gegenständen, sexuelle Belästigung, Zwangsentblößungen sowie Elektroschocks und Schläge gegen die Genitalien. Viele ehemalige Häftlinge berichteten, dass sie aufgrund ihrer politischen Aktivitäten wie der Teilnahme an Demonstrationen verhaftet wurden. In anderen Fällen waren die Gründe für die Inhaftierung unklar, die missbräuchlichen Methoden jedoch die gleichen.

„Sexuelle Gewalt in Haft ist eine der abscheulichsten Waffen im Folterarsenal der syrischen Regierung. Die syrischen Sicherheitskräfte wenden diese Waffe regelmäßig und völlig ungestraft an, um Gefangene zu demütigen und zu erniedrigen“, so Sarah Leah Whitson, Direktorin der Abteilung Naher Osten und Nordafrika von Human Rights Watch. „Die Übergriffe beschränken sich nicht nur auf Hafteinrichtungen; Soldaten und Mitglieder der regierungsnahen Schabiha-Miliz haben Frauen und Mädchen auch bei Hausdurchsuchungen und Razzien in Wohngebieten sexuell missbraucht.“

Human Rights Watch dokumentiert mehr als 20 konkrete Fälle sexuellen Missbrauchs, die sich zwischen März 2011 und März 2012 in ganz Syrien ereigneten, unter anderem in den Provinzen Daraa, Homs, Idlib, Damaskus und Latakia. In fünf der zwanzig Fälle war mehr als eine Person missbraucht worden. Die meisten Missbrauchsfälle fanden in der Provinz Homs statt. Die befragten Personen berichteten von einer Reihe von Fällen sexuellen Missbrauchs durch Sicherheitskräfte, Armee und regierungsnahe bewaffnete Milizen, die vor Ort „Schabiha“ genannt werden.

Human Rights Watch befragte acht Opfer sexuellen Missbrauchs, unter ihnen auch vier Frauen, sowie mehr als 25 weitere Personen, die von solchen Fällen wussten: ehemalige Gefangene, Deserteure aus den syrischen Sicherheitskräfte und der Armee, Ersthelfer und humanitäre Helfer vor Ort, Frauenrechtsaktivisten sowie Familienangehörige.

Das ganze Ausmaß von sexueller Gewalt in und außerhalb von Hafteinrichtungen ist unklar. Das Stigma, das in Syrien mit sexueller Gewalt verbunden ist, führt dazu, dass die Opfer davor zurückschrecken, über Missbrauch zu berichten. Überlebende müssen damit rechnen, sich in Gefahr zu bringen, wenn sie diese Verbrechen an die Öffentlichkeit tragen. Die Researcher von Human Rights Watch hatten nur beschränkt Zugang zum Land, um den Missbrauch zu dokumentieren. In zahlreichen Fällen berichteten die befragten Personen, dass viele Opfer aus Angst oder Scham nicht mit ihren Familien oder anderen in der Gemeinschaft über den Missbrauch redeten. So hatte beispielsweise ein Mann seiner Ehefrau, die Opfer einer Vergewaltigung geworden war, verboten, mit Human Rights Watch darüber zu sprechen.

Selbst wenn Überlebende von sexuellem Missbrauch Hilfe in Anspruch nehmen wollten, haben sie in Syrien nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung, psychologischer Hilfe oder ähnlichen Leistungen. Überlebende, die in Nachbarländer flohen, stoßen auch dort auf ähnliche Hürden, weil beispielsweise die Behandlungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt sind oder sie aufgrund sozialer Tabus, mit denen sexueller Missbrauch behaftet ist, die zur Verfügung stehenden Leistungen nicht nutzen können. Zudem schränken ihre Familien sie in ihrer Bewegungsfreiheit ein oder sie haben Angst, Opfer eines sogenannten Ehrenmordes zu werden.

Es ist dringend erforderlich, dass Überlebende von sexuellem Missbrauch Zugang zu medizinischer Notversorgung, Rechtsberatung und sozialen Begleitmaßnahmen haben, damit die davongetragenen Verletzungen heilen, eine Schwangerschaft, HIV oder andere sexuell übertragbare Infektionen vermieden und Beweise gesammelt werden können, um die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Human Rights Watch forderte die syrische Regierung, die Länder, die syrische Flüchtlinge aufgenommen haben, sowie Geldgeber dazu auf, die Überlebenden über entsprechende medizinische und psychosoziale Dienste zu informieren und ihnen den Zugang zu diesen Diensten durch sichere und vertrauliche Mechanismen zu erleichtern.

Human Rights Watch hat keine Beweise dafür, dass hochrangige Offiziere ihren Truppen die Anwendung von sexueller Gewalt bei Hausdurchsuchungen, Bodenoperationen oder in Hafteinrichtungen befohlen haben. Allerdings deuten Informationen, die Human Rights Watch unter anderem von Deserteuren der syrischen Armee und Überläufern der Sicherheitskräfte erhielt, darauf hin, dass bisher nichts unternommen wurde, um Ermittlungen anzustellen oder Regierungssoldaten und Schabiha-Milizen, die sexuelle Gewalt ausüben, zur Verantwortung zu ziehen oder dafür zu sorgen, dass solche Gewaltakte in Zukunft nicht mehr begangen werden.

Die gemeldeten Übergriffe erfolgten zumeist unter Umständen, in denen die befehlshabenden Offiziere von diesen Verbrechen wussten oder hätten wissen müssen. Dazu gehören beispielsweise Übergriffe in Haftzentren, die unter der Kontrolle bestimmter Befehlshaber waren und offenbar regelmäßig stattfanden.

Sexueller Missbrauch in Haft

Zu den Hafteinrichtungen, in denen männlichen und weiblichen Häftlingen zufolge sexuelle Folter stattfand, gehören die Abteilungen 248 und 235 (auch als „Palästinensische Abteilung“ bekannt) des Militärgeheimdienstes in Damaskus, die Einrichtungen des Militärgeheimdienstes in Jisr al-Shughur und Homs, die Abteilung für Politische Sicherheit in Latakia, die Abteilungen des Nachrichtendienstes der Luftwaffe in Mezze, Latakia und Homs sowie das Zentralgefängnis von Idlib.

Salim (alle Namen wurden geändert, um die Identität der Interviewpartner zu schützen), ein Soldat, der im Juni 2011, als er gerade auf Urlaub war, in der Einrichtung des Nachrichtendienstes der Luftwaffe in Latakia inhaftiert war, wurde befragt, welche Rolle sein Bruder und sein Vater in Demonstrationen spielten. Er sagte gegenüber Human Rights Watch:

„Sie folterten mich zunächst hier (er zeigt auf seine Genitalien) [mit Strom]. Sie schlugen mich und hinter mir stand ein Wächter, der den Strom zuschaltete. Ich wurde ohnmächtig. Sie schlugen mich und verpassten mir Elektroschocks. Der Vernehmungsbeamte schlug mit einem Kabel auf mich ein. Ich hatte noch immer nichts an ... alle halbe Stunde fragten sie mich, ob ich gestehen würde.“

Mehrere weibliche Häftlinge gaben an, dass sie während ihrer Haft nicht sexuell missbraucht wurden, andere wiederum berichteten, dass sie Opfer sexuellen Missbrauchs und anderer Foltermethoden waren. Zu ihnen gehört auch Sabah, die im November 2011 in der Einrichtung des Militärgeheimdienstes in Jisr al-Shughur inhaftiert war.

„Sie zogen mir meine Abaya aus, darunter trug ich Jeans und ein T-Shirt. Ein Wächter fesselte mir die Hände hinter dem Rücken ... Er fasste mir an die Brüste ... Ich sagte: Schlag mich, erschieß mich, aber fass mich nicht an. ... Er fasste mir wieder an die Brüste und ich stieß ihn weg ... Dann packte er mich am Brustkorb und schleuderte mich gegen die Wand. Ich fiel zu Boden und er schlug mich mit einem Stock. Aufs Knie und aufs Fußgelenk. [Außer meiner Hand] war auch mein Fußgelenk gebrochen ...“

Mindestens zwei männliche Häftlinge berichteten, dass sie in den Haftanstalten des Nachrichtendienstes der Luftwaffe und des Militärgeheimdienstes in Homs sowie in einer Einrichtung der Schabiha in Latakia Frauen schreien hören konnten. Weitere Nachweise, dass Frauen tatsächlich in diesen Einrichtungen inhaftiert und sexuell gefoltert wurden, liegen Human Rights Watch nicht vor.

Alle ehemaligen Häftlinge, die von sexuellem Missbrauch in Haft berichteten, gaben an, dass sie nach dem Missbrauch dort weder medizinisch versorgt noch psychologisch betreut worden waren. Nur eine von zehn ehemaligen Häftlingen sagte, dass sie nach ihrer Freilassung ärztlich versorgt wurde. Alle befragten Personen, die in Syrien in Haft waren, haben das Land verlassen.

Sexueller Missbrauch bei Hausdurchsuchungen und Bodenoperationen

Human Rights Watch sprach mit zwei Frauen, die in ihrem Haus sexuell missbraucht wurden, sowie mit sechs Zeugen, darunter zwei männlichen Familienangehörigen, die von sexuellen Übergriffen auf Frauen und Mädchen wussten.

In fünf dieser Fälle gaben die befragten Personen an, dass die Angreifer Mitglieder der Schabiha waren. Ihre Angaben zu den Schabiha-Milizen waren zwar unterschiedlich, aber in vier von fünf Fällen beschrieben Zeugen sie als bewaffnete, in Zivil gekleidete Männer, die Operationen mit syrischen Regierungskräften durchgeführt haben; staatliche Soldaten seien bei den sexuellen Übergriffen aber nicht immer anwesend gewesen.

Maha aus Daraa berichtete Human Rights Watch, dass syrische Regierungskräfte und Schabiha-Milizen im Februar 2012 in ihrem Haus nach ihrem Ehemann suchten. Sie sagte, dass ein Mitglied der Schabiha sich an ihr vergriff und ein Soldat der syrischen Armee ihr mit Vergewaltigung drohte, wenn sich ihr Mann nicht stellen würde:

„Sie brachen die Tür auf – eine einfache Holztür – und kamen herein ... Sie fragten: Wo ist dein Mann?, und ich antwortete: Ich weiß es nicht. Er ist schon lange nicht mehr hier. Dann kam der, der neben mir stand, auf mich zu. Er zerriss meine Bluse und fasste mir an die Brüste ... Er sah aus wie ein Schabiha. Er war zivil gekleidet ... Der Verantwortliche war draußen. Jemand kam herein und sagte: Der Offizier lässt ihr ausrichten, dass das nur der Anfang ist, falls er sich nicht stellt ... [Diese Person] trug grüne Militärkleidung. Er war eindeutig von der Armee.“

Vier desertierte Soldaten und Überläufer der Sicherheitskräfte berichteten von insgesamt fünf Fällen, von denen sie wussten oder über die sie informiert wurden, in denen Regierungssoldaten sich bei Hausdurchsuchungen sexuell an Frauen vergriffen oder sie zu diesem Zweck inhaftiert hatten. Drei von ihnen schilderten Fälle, in denen Frauen an einen anderen Ort gebracht und sexuell missbraucht worden waren.

Walid, ein Überläufer der Bereitschaftspolizei Hafiz al-Nizam, sagte gegenüber Human Rights Watch, dass Offiziere damit prahlten, bei Hausdurchsuchungen in Daraa Frauen vergewaltigt zu haben: „[Ein Offizier] spottete: Als ich die Frau gefickt habe, muss ich es ihr wohl richtig besorgt haben, so laut war sie.“

Ein anderer Überläufer, Toufiq, der einer Mudahama-Einheit der Sicherheitskräfte angehörte, die Razzien durchführten, berichtete, dass ein Freund in seiner Einheit zugegeben hatte, sich im November 2011 bei einer Razzia in Homs an einer Gruppenvergewaltigung an zwei Frauen beteiligt zu haben. Er hatte ein Video auf dem Handy seines Freundes gesehen, in dem diese Vergewaltigung zu sehen war.

Human Rights Watch sprach auch mit einem Ersthelfer in Homs sowie mit sieben humanitären Helfern außerhalb Syriens, die ihre Arbeit mit Überlebenden von sexuellem Missbrauch schilderten und über vorhandene Hilfemöglichkeiten sprachen.

Human Rights Watch forderte die syrische Regierung auf, die Anwendung von sexueller Gewalt durch Regierungskräfte oder Schabiha-Milizen, die unter ihrem Befehl oder ihrer Kontrolle stehen, zu stoppen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Human Rights Watch appellierte außerdem an den UN-Sicherheitsrat, darauf zu bestehen, dass die syrische Regierung der vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen beauftragten Untersuchungskommission uneingeschränkten Zugang zu allen Orten in Syrien gewährt, insbesondere zu den Haftanstalten, damit die Kommission alle Vorwürfe in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen prüfen kann.

Darüber hinaus soll die syrische Regierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Syrien (UNSMIS), die die Umsetzung des Annan-Friedensplans überwachen soll, uneingeschränkten Zugang zu allen Hafteinrichtungen ermöglichen. Diese Mission soll von speziell für geschlechtsbezogene Gewalt und andere geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen ausgebildeten Kräften begleitet werden.

Human Rights Watch appellierte außerdem erneut an den UN-Sicherheitsrat, den Fall Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu überweisen und drängte andere Länder, sich ebenfalls dafür einzusetzen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Sie sollen die Überweisung des Falles an den IStGH unterstützen, da dieser am besten in der Lage ist, die Verstöße in Syrien effektiv zu untersuchen und die Hauptverantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen.

Human Rights Watch rief internationale Nichtregierungsorganisationen, humanitäre Hilfsorganisationen, die Vereinten Nationen und lokale Organisationen dazu auf, den Zugang zu medizinischer Versorgung, psychosozialer Hilfe und Rechtsberatung für männliche wie weibliche Opfer von sexuellem Missbrauch in Syrien, aber auch außerhalb des Landes zu erweitern und zu verbessern. Humanitäre Helfer sollen gemäß den UN Guidelines for Gender-based Violence Interventions in Humanitarian Settings sicherstellen, dass die Überlebenden Informationen über das gesamte Leistungspaket erhalten und Zugang dazu haben. Die syrische Regierung soll entsprechend dem Annan-Plan auch humanitären Hilfsorganisationen Zugang zu allen von den Kämpfen betroffenen Gebieten gewähren, damit sie die Opfer von sexueller Gewalt unterstützen können.

„Die internationale Gemeinschaft muss dringend auf die Menschenrechtsverletzungen in Syrien reagieren“, so Whitson. „Der Sicherheitsrat soll mit der Überweisung des Falles an den IStGH ein klares Signal an die Regierung Assad senden, dass sie für sexuelle Gewalt und andere Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen wird.“

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