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Afghan*innen aus den nördlichen Provinzen, die wegen der Kämpfe zwischen den Taliban und den afghanischen Sicherheitskräften aus ihren Häusern geflohen sind, suchen Zuflucht in einem öffentlichen Park in Kabul, Afghanistan, 13. August 2021. ©2021 AP Photo/Rahmat Gul

Dieses Dokument wurde am 9. September insoweit aktualisiert, dass der humanitäre Flugdienst der Vereinten Nationen den internationalen Flugbetrieb vom Flughafen Kabul wieder aufgenommen hat und einige Inlandsflüge durchgeführt werden. Medienberichten zufolge startete am 9. September ein Qatar-Airways-Flug mit rund 200 Passagieren an Bord vom internationalen Flughafen in Kabul.

Die Übernahme Afghanistans durch die Taliban im August 2021 hat Zehntausende Afghan*innen zur Flucht veranlasst – oft mit verzweifelten Maßnahmen. Viele weitere, die fliehen wollen, sind immer noch auf der Suche nach einem sicheren Weg aus dem Land. Unzählige Menschen in Afghanistan laufen weiterhin Gefahr, verfolgt zu werden, wegen ihrer früheren Tätigkeit oder ihrer Verbindung zu den Koalitionsstreitkräften, der früheren afghanischen Regierung, internationalen Entwicklungsprogrammen, den Medien, der Zivilgesellschaft und anderen Organisationen, die sich für die Menschenrechte einsetzen. Zahlreiche Frauen und Mädchen und ihre Familien, insbesondere diejenigen, die befürchten, nicht mehr arbeiten oder studieren zu können, haben ebenfalls vor, aus dem Land zu fliehen.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) geht davon aus, dass bis Ende 2021 eine halbe Million Afghan*innen versuchen werden, das Land zu verlassen. Viele von ihnen fürchten Verfolgung oder Repressalien unter der Herrschaft der Taliban und hoffen auf Asyl oder andere Möglichkeiten, sicher ins Ausland zu gelangen. Einige Afghan*innen, die das Land bereits verlassen haben, bemühen sich im Ausland um vorübergehenden Schutz oder einen dauerhaften Rechtsstatus.

In diesem Frage-Antwort-Dokument werden die politischen Reaktionen der Regierungen auf die Flüchtlingskrise in Afghanistan im Hinblick auf die Menschenrechte analysiert.

 

Wer wurde im August aus Afghanistan evakuiert? Wer musste bleiben?

In den Tagen nach der Machtübernahme durch die Taliban im August verhalf eine von den USA geleitete multinationale Luftbrücke vielen Menschen mit internationalen Reisepässen und zahlreichen Afghan*innen mit Hunderten von eilig koordinierten Evakuierungsflügen vom internationalen Flughafen Hamid Karzai in Kabul aus zur Flucht. Nach Angaben des US-Pentagon wurden mit der von den USA koordinierten Luftbrücke fast 125.000 Menschen evakuiert. Unter den Evakuierten befanden sich viele internationale Mitarbeitende von Botschaften und Nichtregierungsorganisationen sowie andere Personen, die sich im Land aufhielten und einen ausländischen Pass haben. Viele Tausend Afghan*innen, die zu fliehen versuchten und von denen viele unter der Herrschaft der Taliban um ihr Leben fürchten, wurden jedoch nicht evakuiert. Es wird zudem davon ausgegangen, dass sich noch mehrere hundert Menschen mit ausländischen Pässen im Land aufhalten.

Unter den Afghan*innen, die mit ihren Familien evakuiert wurden, befanden sich auch solche, die im Zusammenhang mit ihrem Dienst an der Seite der Koalitionsstreitkräfte ein Visum erhalten hatten oder mit vom Ausland finanzierten Programmen gearbeitet hatten. Eine kleinere Zahl von Afghan*innen, die aufgrund ihrer Furcht vor Verfolgung ein Visum oder Asyl beantragten, konnte ebenfalls als Geflüchtete an Bord eines Flugzeugs gehen, ebenso wie die, deren Familienangehörige bereits im Ausland leben.

Viele Afghan*innen, die nach diesen Kriterien für eine Evakuierung in Frage gekommen wären, waren nicht in der Lage, sich rechtzeitig ein Visum zu besorgen oder Zugang zum Flughafen zu erhalten. Die Bemühungen zur Evakuierung der Zivilbevölkerung wurden fast vollständig eingestellt, nachdem bei einem Bombenanschlag vor dem Flughafen am 27. August zahlreiche Menschen getötet wurden.

 

Dürfen Afghan*innen das Land verlassen?

Nach den internationalen Menschenrechtsnormen hat jeder Mensch das Recht, sein Land zu verlassen, und jeder, der sich rechtmäßig in einem Land aufhält, hat das Recht auf Bewegungsfreiheit innerhalb dieses Landes. Einschränkungen dieser Rechte dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind, einem legitimen Zweck dienen und eine verhältnismäßige Reaktion auf ein legitimes Ziel der Regierung darstellen.

Die Taliban-Behörden wurden mit der Aussage zitiert, sie wollten nicht, dass Afghan*innen das Land verlassen. Sie haben zwar zugesichert, dass afghanische Staatsbürger*innen mit einer entsprechenden Reisegenehmigung ausreisen dürfen, doch verstößt diese Bedingung gegen das Recht auf Freizügigkeit.

Am 30. August verabschiedete der UN-Sicherheitsrat eine Resolution, in der die Erwartung geäußert wurde, dass „die Taliban ihre Verpflichtungen einhalten werden“, und in der auf folgende Versprechen der Taliban verwiesen wurde:

Afghan*innen können ins Ausland reisen, Afghanistan jederzeit verlassen und das über jeden Grenzübergang, sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg, einschließlich des wiedereröffneten und gesicherten Flughafens in Kabul, ohne dass sie jemand daran hindert. Die sichere und geordnete Ausreise von Afghan*innen und allen ausländischen Staatsangehörigen aus Afghanistan wird sichergestellt.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Taliban an diese Zusagen halten werden. Der internationale Flughafen von Kabul ist derzeit nicht betriebsbereit. Katar und die Türkei führen Gespräche mit den Taliban über die Verwaltung des Flughafens von Kabul, der über keine eigene Flugsicherung verfügt. Der humanitäre Flugdienst der Vereinten Nationen hat zwar den internationalen Flugbetrieb wieder aufgenommen, und einige Inlandsflüge werden durchgeführt, und die Medien berichteten, dass am 9. September ein Qatar-Airways-Flug mit rund 200 Passagieren an Bord vom internationalen Flughafen in Kabul abgeflogen ist.

Ansonsten ist die Ausreise aus dem Land ist derzeit hauptsächlich auf die Landgrenzen beschränkt. Die Ost- und Südgrenze Afghanistans zu Pakistan wurde am 21. August wieder geöffnet. Die pakistanischen Behörden haben sich jedoch geweigert, neue afghanische Geflüchtete einreisen zu lassen, so dass große Menschenmengen vor den Grenzübergängen warten. Die pakistanische Regierung schlug stattdessen vor, das UNHCR solle Lager auf der afghanischen Seite der Grenze unterhalten.

An der iranischen Westgrenze zu Afghanistan haben die Behörden Medienberichten zufolge provisorische Lager zur Aufnahme von Afghan*innen eingerichtet. Mindestens 1.000 Afghan*innen sollen über den Grenzübergang in Dogharoun eingereist sein. Iranische Beamte haben erklärt, dass diejenigen, die in das Land einreisen, zurückgeführt werden sollen, sobald sich die Bedingungen verbessern.

Turkmenistan, Usbekistan und Tadschikistan liegen nördlich von Afghanistan. Medienberichten zufolge flogen afghanische Militärpiloten, die Asyl suchten, mit Hubschraubern und Flugzeugen nach Usbekistan und Tadschikistan. Ehemalige afghanische Regierungstruppen überquerten eine Brücke in usbekisches Gebiet, die drei Jahrzehnte zuvor von den abziehenden sowjetischen Streitkräften benutzt worden war. Die usbekischen Behörden erklärten, dass sie nur eine vorübergehende Transitstation für Afghan*innen anbieten und keine Geflüchteten aufnehmen würden, und haben seitdem ihre Landgrenze zu Afghanistan abgeriegelt. In ähnlicher Weise richtete Tadschikistan ein Zeltlager für Afghan*innen ein, allerdings nur für eine begrenzte Zeit.

 

Haben alle Afghan*innen, die das Land verlassen, Anspruch auf einen Flüchtlingsstatus?

Niemand sollte zum jetzigen Zeitpunkt gewaltsam nach Afghanistan zurückgeführt werden. Alle Afghan*innen brauchen zumindest vorübergehenden, wenn nicht gar dauerhaften, Rechtsschutz.

Gemäß der Flüchtlingskonvention von 1951 ist eine geflüchtete Person eine, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren kann oder will, weil sie die begründete Furcht hat, wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung verfolgt zu werden. Verfolgung aufgrund des Geschlechts, einschließlich geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Verfolgung aufgrund der Identität von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT), kann ebenfalls die Grundlage für die Anerkennung als geflüchtete Person sein. Die Drohung, gefoltert oder unmenschlich oder erniedrigend behandelt zu werden, ist nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften ein Grund für die Nichtzurückweisung.

In Krisensituationen werden häufig große Gruppen von Menschen auf Grundlage des so genannten Prima-Facie-Prinzips als Geflüchtete anerkannt. Das bedeutet, dass ihr Flüchtlingsstatus allein aufgrund ihrer Nationalität oder anderer bestimmter Gemeinsamkeiten gewährt wird. Die Länder können Menschen auch vorübergehenden Schutz gewähren, ohne den Status zu bestimmen.

Allen afghanischen Asylbewerber*innen sollte der Flüchtlingsstatus auf Grundlage des Prima-Facie-Prinzips zuerkannt werden oder sie sollten Zugang zu fairen und effektiven Verfahren zur Bestimmung ihres Status und ihres Schutzbedarfs erhalten. Zumindest sollte ihnen vorübergehender Schutz gewährt werden, solange ihr Status nicht geklärt ist.

Die Menschen in Afghanistan haben 40 Jahre Krieg in ihrem Land erlebt. Viele waren in diesen Jahrzehnten gezwungen zu fliehen, manche sogar mehrmals. Mindestens 2,6 Millionen Afghan*innen lebten bereits als registrierte Geflüchtete im Ausland, die meisten davon in den Nachbarländern Pakistan, Iran und der Türkei. Bis Ende 2020 sind mehr als 3 Millionen Menschen innerhalb Afghanistans vertrieben worden und das UN-Flüchtlingshilfswerk schätzte, dass von Anfang des Jahres bis zum 10. August über 550.000 weitere Afghan*innen innerhalb des Landes vertrieben wurden, darunter etwa 240.000 seit Beginn des Abzugs der Koalitionsstreitkräfte im Mai.

Im Laufe der Jahre haben die meisten Afghan*innen, die aus ihrem Land geflohen sind, in den Nachbarländern Iran und Pakistan Zuflucht gefunden. Andere haben sich in die Türkei, nach Deutschland und Indien begeben. In der Vergangenheit wurden Afghan*innen im Iran und in Pakistan als Prima-Facie-Geflüchtete anerkannt. Doch aufgrund der uneinheitlichen Politik zur Anerkennung ihres Status werden die meisten vertriebenen Afghan*innen in beiden Ländern heute nicht mehr als Geflüchtete anerkannt.

Im Juli lebten im Iran 800.000 registrierte Geflüchtete und bis zu 3 Millionen andere vertriebene Afghan*innen. Geflüchtete und Asylsuchende aus Afghanistan waren im Iran mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert, wie etwa dem Verbot, in „No-Go-Areas“ zu leben – Gebiete in den meisten iranischen Provinzen, die für alle Nicht-Staatsangehörigen verboten sind – der Verweigerung des Zugangs zu Bildung sowie der Inhaftierung und Abschiebung ohne ein ordentliches Verfahren. Zwischen 2019 und Anfang 2021 hat der Iran fast 1,5 Millionen Afghan*innen nach Afghanistan zurückgeschickt, viele davon gegen ihren Willen.

In Pakistan leben 1,4 Millionen registrierte Geflüchtete aus Afghanistan und bis zu 2 Millionen andere vertriebene Afghan*innen. Seit Jahren sind die in Pakistan lebenden Afghan*innen polizeilichen Übergriffen und Zwangsrückführungen ausgesetzt.

Obwohl die Rechtssysteme ihre Verpflichtungen unterschiedlich auslegen, ist Human Rights Watch der Ansicht, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung auch für andere ernsthafte Risiken für das Leben und die körperliche Unversehrtheit gilt, die sich aus Gewalt und außergewöhnlichen Situationen ergeben. Länder, die Afghan*innen aufnehmen, sollten Verfahren einführen, um die Trennung von Kindern von ihren Familien zu verhindern und die Suche nach ihnen und die Familienzusammenführung zu erleichtern.

 

Welche Regierungen haben sich bereiterklärt, geflüchtete Afghan*innen dauerhaft aufzunehmen?

Eine Reihe von Regierungen hat sich bereit erklärt, Geflüchtete aus Afghanistan dauerhaft aufzunehmen:

  • Kanada hat zugesagt, bis zu 20.000 gefährdete Afghan*innen dauerhaft aufzunehmen, darunter Frauen in Führungspositionen, LGBTI-Personen, Journalist*innen und Personen, die kanadischen Journalist*innen geholfen haben, sowie Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich bereits außerhalb des Landes befinden und für die es keine dauerhafte Lösung in einem Drittland gibt.
  • Großbritannien kündigte an, im ersten Jahr 5.000 gefährdete Afghan*innen aufzunehmen, „langfristig“ maximal 20.000, und vorrangig „Frauen, Mädchen, Kinder und diejenigen, die höchstwahrscheinlich von Menschenrechtsverletzungen durch die Taliban betroffen sind“.
  • Die australische Regierung hat 3.000 Plätze im Rahmen der bestehenden jährlichen Aufnahme von 13.750 Geflüchteten zugewiesen.
  • Mexiko hat die dauerhafte Aufnahme von über 100 Journalist*innen und der Mitglieder eines preisgekrönten, weiblichen Robotik-Teams angekündigt.
  • Costa Rica kündigte an, Frauen und Mädchen aus Afghanistan aufzunehmen und teilte mit, dass eine Gruppe von Frauen, die dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen angehören, bereits im Land gelandet sei.
  • Die USA haben noch keine konkrete Zusage für dauerhafte Aufnahmen von afghanischen Geflüchteten gemacht, aber sie haben einigen Afghan*innen, die für in den USA ansässige Medien oder gemeinnützige Organisationen oder für von der US-Regierung finanzierte und unterstützte Programme gearbeitet haben, die Bearbeitung ihrer Flüchtlingsanträge mit Priorität 2 (P-2) angeboten. Die von der US-Regierung festgelegte jährliche Obergrenze für Geflüchtete aus aller Welt im Haushaltsjahr 2021, das am 30. September endet, liegt bei 62.500. Bis zum 31. Juli waren nur 494 Afghan*innen in das diesjährige Programm aufgenommen worden.

Bislang wurde zwar einer kleinen Zahl afghanischer Geflüchteter der Zugang zu Ländern der Europäischen Union gewährt - Irland hat beispielsweise angekündigt, 150 Afghan*innen einen Platz in seinem Flüchtlingsschutzprogramm zuzuweisen -, doch die EU hat sich nicht verpflichtet, afghanische Geflüchtete dauerhaft aufzunehmen. Stattdessen erklärte der Europäische Rat am 31. August, dass er mit den Nachbarländern Afghanistans, die bereits eine große Zahl von Geflüchteten aufnehmen, zusammenarbeiten wolle, „um die illegale Migration aus der Region zu verhindern, die Grenzschutzkapazitäten zu stärken und das Schleusen von Migrant*innen und den Menschenhandel zu unterbinden“. Der Rat erklärte ferner, dass „Drittstaatenklauseln in den Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und bestimmten Transitländern genutzt werden sollten, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind“, was darauf hinzudeuten scheint, dass die EU-Mitgliedstaaten afghanische Asylbewerber*innen in die Drittländer zurückschicken sollen, durch die sie gereist sind.

Das UNHCR hat erklärt, dass „bilaterale Evakuierungsprogramme jedoch eine dringende und umfassendere internationale humanitäre Reaktion nicht überschatten oder ersetzen sollten.“ Das UN-Flüchtlingshilfswerk sollte die Führung bei der Koordinierung und Förderung von Zusagen zur Aufnahme weiterer Geflüchteter übernehmen. Die meisten afghanischen Asylbewerber*innen werden in den Nachbarländern und der Türkei bleiben, aber wohlhabendere westliche Regierungen, die keine Afghan*innen als Geflüchtete aufnehmen, riskieren, die Bereitschaft dieser Länder hierzu zu untergraben. Die Geberländer sollten sich verpflichten, Hilfsleistungen und Unterstützung für Afghan*innen in den Nachbarländern Afghanistans und in der Türkei zu finanzieren, um die Verantwortung zu teilen.

Einem Bericht der Financial Times zufolge plant die Europäische Kommission, 600 Millionen Euro für die Nachbarländer Afghanistans, darunter Iran, Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan, bereitzustellen, um die durch den Zustrom von Afghan*innen verursachten Kosten zu decken, sowie 300 Millionen Euro für humanitäre Hilfe im Land, die größtenteils für Frauen und Mädchen und andere gefährdete Gruppen bestimmt sind. Diese dringend benötigte Hilfe sollte jedoch nicht als Rechtfertigung für die Verweigerung der Aufnahme afghanischer Geflüchteter innerhalb Europas dienen.

 

Welche anderen Möglichkeiten haben die Regierungen den Afghan*innen, die ein Visum beantragen wollen, zur Verfügung gestellt?

Für Afghan*innen gibt es zwar reguläre Wege zur Erlangung eines Visums, aber in der Praxis war es für sie unglaublich schwierig, Dokumente zu erhalten, die sie zur jeweiligen Einreise berechtigen. Taliban-Kontrollpunkte, geschlossene Konsulate und aus Gründen der Informationssicherheit vernichtete Dokumente haben Afghan*innen daran gehindert, die regulären Visumsanträge zu nutzen. Menschen, die ausreisen wollen, können jedoch nach wie vor diese Wege beschreiten, um sich ein legales Recht auf Einreise in andere Länder zu sichern, einschließlich Studierendenvisa, Visa für darstellende Künstler*innen, Visa für Gastwissenschaftler*innen und Programme zur Familienzusammenführung.

Einige Regierungen haben speziell für Afghan*innen neue oder Notfall-Möglichkeiten für die Ausstellung von Visa angekündigt. So hat beispielsweise Pakistan Journalist*innen und Medienschaffenden, die Afghanistan verlassen wollen, Visa angeboten. Indien kündigte eine Online-Notfallbeantragung von Visa für alle Afghan*innen an, wodurch zuvor ausgestellte Visa ungültig wurden. Kanadas spezielles Programm zielt darauf ab, diejenigen, die als Dolmetscher*innen oder nationale Mitarbeiter*innen in der Botschaft tätig waren, aus dem Land zu holen. Großbritannien hat gegenwärtigen und ehemaligen Mitarbeitern vor Ort, einschließlich derjenigen, die ihren Arbeitsplatz durch den Abzug der Operationen verloren haben, Hilfe bei der Umsiedlung angeboten.

Südkorea hat Hunderte von Afghan*innen, die mit ihnen in Afghanistan zusammengearbeitet hatten, evakuiert und umgesiedelt und sie als Personen mit „besonderen Verdiensten“ bezeichnet. Die deutsche Regierung hat ein Programm gestartet, das aktuellen oder ehemaligen Ortskräften deutscher Ministerien, Entwicklungsorganisationen und des Militärs, die seit 2013 eingestellt wurden, den Aufenthalt in Deutschland zusammen mit ihren Kernfamilien ermöglicht. Andere humanitäre Listen sollen Personen aus gefährdeten Gruppen wie Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Mitgliedern der politischen Opposition helfen, ihren Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Berlin schätzt, dass Zehntausende von Menschen, die sich noch in Afghanistan aufhalten, Anspruch auf einen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Bundesregierung gibt an, dass ihr die genaue Zahl nicht bekannt ist. Gleichzeitig erklärte der Europäische Rat, er werde sich darauf konzentrieren, „eine Wiederholung der unkontrollierten, groß angelegten illegalen Migrationsbewegungen der Vergangenheit zu verhindern“.

Großbritannien hat eingeräumt, dass es eine Möglichkeit gibt, außerhalb der regulären Einwanderungsvorschriften einen Härtefallantrag für eine Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Großbritannien sollte seine Politik zur Umsiedlung und Unterstützung von Afghan*innen formell um eine Kategorie 5 erweitern, die alle Personen einschließt, die einem erhöhten Risiko der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt sind. Eine Ausweitung dieser Art von Programmen würde mehr Sicherheit schaffen und ein gewisses Maß an Transparenz hinsichtlich der geltenden Regelung und der Kriterien bieten.

Das US-Sondereinwanderungsvisum (Special Immigrant Visa, SIV) wurde für Personen eingeführt, die zuvor für das US-Militär oder die Regierung gearbeitet haben. Nach US-Recht ist die Einreiseerlaubnis aus humanitären Gründen eine Alternative, die es einigen Migrant*innen ermöglicht, vorübergehend in das Land einzureisen und dann Asyl zu beantragen oder andere Visumsanträge zu stellen. Am 23. August kündigte das US-Ministerium für Innere Sicherheit an, dass es „bestimmte afghanische Staatsangehörige für einen Zeitraum von zwei Jahren und nach einer angemessenen Überprüfung vorübergehend in die Vereinigten Staaten einreisen lassen wird, sofern ihre Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen der Operation Allies Refuge (der im August 2021 von den Vereinigten Staaten und ihren Verbündeten durchgeführten Luftbrücke mit 125.000 Menschen) erfolgt“. Die US-Regierung sollte ihre Politik so anpassen, dass Afghan*innen, die aus humanitären Gründen in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen, automatisch eine Arbeitserlaubnis erhalten, damit sie sich integrieren und ihren Lebensunterhalt sichern können.

Länder, die Afghan*innen für eine Aufnahme in Betracht ziehen, sollten sich hierbei nicht auf Sicherheitspersonal oder Dolmetscher*innen beschränken, die mit den US- und Koalitionsstreitkräften zusammengearbeitet haben, sondern auch alle Personen einbeziehen, die geflohen sind, weil sie aufgrund ihrer Aktivitäten, ihrer Überzeugungen oder ihrer Identität Gefahr laufen, unter der Herrschaft der Taliban verfolgt zu werden oder Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder anderen ernsthaften Gefahren für ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit ausgesetzt zu sein. Die EU, die USA und andere Regierungen sollten ihr Engagement für die Aufnahme von Afghan*innen und ihre dauerhafte Wiederansiedlung unter Beweis stellen, indem sie Visa verlängern, die Visumspflicht aussetzen und konkrete Pläne entwickeln, um Afghan*innen zu helfen, ihr jeweiliges Land sicher zu erreichen.

 

Warum haben die Regierungen einige Afghan*innen in Drittländer abgeschoben?

Im Rahmen der von den USA geleiteten Luftbrücke vom Flughafen Kabul wurden die aus Afghanistan evakuierten Personen zu „Abfertigungsstationen“ an anderen Orten gebracht, darunter Albanien, Kosovo, Nordmazedonien, Kolumbien, Ecuador, Kambodscha und Uganda. In einigen Fällen wurden die Evakuierten zur beschleunigten Abfertigung zu US-amerikanischen oder gemeinsamen Militärstützpunkten in Katar, Deutschland, Spanien, Kuwait und Italien gebracht. Spanien diente als Drehscheibe für die Abfertigung der neu eingetroffenen Afghan*innen, die von der Europäischen Union evakuiert wurden. Die US-Regierung nutzt diese Zentren, um Afghan*innen festzuhalten, während sie ihre Papiere für die Neuansiedlung oder Visumanträge ausfüllt und Sicherheitsüberprüfungen durchführt. Es ist unklar, wie lange die Afghan*innen in diesen Drittländern bleiben können, bevor sie in die Länder gebracht werden, die bereit sind, sie dauerhaft aufzunehmen.

Human Rights Watch hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass Asylbewerber*innen an Offshore-Standorte gebracht werden, wie z.B. Australien, das Menschen nach Nauru schickt, da diese Politik dazu geführt hat, dass Asylbewerber*innen nicht ins Land einreisen konnten und Geflüchtete in Transitländern strandeten, wo sie oft willkürlich inhaftiert wurden und Opfer weiterer Menschenrechtsverletzungen wurden. Die derzeitige Inanspruchnahme von Drittländern hat jedoch die Luftbrücke von Afghanistan beschleunigt und gleichzeitig die Neuansiedlung in anderen Ländern, einschließlich der Vereinigten Staaten, in Aussicht gestellt.

Die vorübergehende Unterbringung von evakuierten Afghan*innen auf US-Militärstützpunkten oder in anderen staatlichen Einrichtungen kann angemessen sein, wenn sie zeitlich begrenzt ist und die Menschenrechte dabei respektiert werden. Afghan*innen, die in diesen Abfertigungsstationen festgehalten werden, sollten ihre Bewegungsfreiheit im Einklang mit angemessenen Covid-19-Beschränkungen, Zugang zu medizinischer Versorgung sowie zu angemessener Nahrung, Wasser und Unterkunft behalten. Berichte über Überbelegungen und schlechte sanitäre Verhältnisse auf dem Luftwaffenstützpunkt in Doha, Katar, gaben Anlass zu ernster Besorgnis.

 

Was sollten die Regierungen in Bezug auf die Afghan*innen in ihrem Land tun?

Alle Regierungen sollten den Aufenthaltsstatus von afghanischen Staatsangehörigen, die sich bereits in ihrem Land befinden, verlängern, sodass diese bleiben können, ohne dass ihnen eine Abschiebung oder Inhaftierung droht. Entsprechend der Empfehlung des UNHCR vom 16. August, keine Rückführung vorzunehmen, sollte kein Land derzeit Menschen nach Afghanistan abschieben. Die US-Regierung sollte Afghanistan zu einem unsicheren Herkunftsland erklären, um den Zugang zum vorübergehenden Schutzstatus zu ermöglichen, so dass Afghan*innen, die sich bereits in den USA aufhalten, legal arbeiten können und weder die Einwanderungsgesetze noch eine Inhaftierung fürchten müssen, selbst wenn ihr bestehendes Visum abläuft. Die EU sollte erwägen die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz für Afghan*innen in Kraft zu setzen, die ihnen einen Aufenthalt von bis zu drei Jahren mit dem Recht auf Arbeit und Studium ermöglicht. Kanada hat angekündigt, Anträge auf Verlängerung des befristeten Aufenthaltsstatus für Afghan*innen, die sich bereits als Besucher*innen, Studierende oder Zeitarbeiter*innen in Kanada aufhalten, vorrangig zu behandeln.

Im internationalen Flüchtlingsrecht ist der Grundsatz der Nichtzurückweisung verankert, der es verbietet, Menschen in Situationen zurückzuschicken, in denen ihnen wahrscheinlich Verfolgung, Folter oder sonstiger schwerer Schaden droht. Afghan*innen, die an der Grenze eines Landes oder an einem anderen Einreisepunkt Asyl beantragen, sollten nicht zurückgeschickt werden, ohne dass ihr Antrag in einem vollständigen und fairen Verfahren geprüft wird.

Jeder Mensch, der den Wunsch nach Asyl äußert oder um seine Sicherheit fürchtet, wenn er nach Afghanistan zurückgeschickt wird, sollte die Möglichkeit haben, Asyl zu beantragen, unabhängig davon, ob in seinem Namen ein formeller Antrag gestellt wurde oder wie diese Angst sonst zum Ausdruck gebracht wird. Asylbewerber*innen sollten zumindest einen vorübergehenden Schutzstatus erhalten, um sicherzustellen, dass sie nicht abgeschoben werden und eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Alle Länder sollten ein Moratorium für Abschiebungen beschließen, und Afghan*innen, deren Asylanträge in der Vergangenheit abgelehnt wurden, sollten die Möglichkeit erhalten, ihre Fälle aufgrund veränderter Umstände erneut prüfen zu lassen. Die meisten EU-Länder haben offiziell ein Moratorium für Rückführungen nach Afghanistan angekündigt. Auch Japan hat erklärt, dass es - zumindest derzeit - keine Afghan*innen abschieben wird. Im Gegensatz dazu gibt es Berichte über Usbekistan, das Afghan*innen in das Land zurückschickt, nachdem es entsprechende Verhandlungen mit den Taliban geführt hat.

Die Regierungen sollten die Notlage der Afghan*innen, die zwischen den Grenzen zweier Länder in der Schwebe hängen, nicht ignorieren. Dutzende von Afghan*innen etwa sitzen zwischen Polen und Weißrussland fest. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine einstweilige Verfügung erlassen, um der Gruppe humanitäre Hilfe zukommen zu lassen. Die Türkei erkennt per Gesetz keine Nichteuropäer*innen als Geflüchtete an, erkennt aber etwa

120.000 Afghan*innen als „bedingte Geflüchtete“ mit eingeschränktem Bewegungs- und Aufenthaltsrecht und begrenzten Arbeitsmöglichkeiten an. Es wird angenommen, dass sich ca. 250.000 Afghan*innen ohne Papiere in der Türkei aufhalten und ihnen die Abschiebung droht. Europäische und andere Regierungen sollten den Zugang zu Asylverfahren für afghanische Asylbewerber*innen an ihren Außengrenzen sicherstellen und sie nicht in der Schwebe zwischen den Ländern festsetzen.

 

Was können Regierungen – und Gemeinden – tun, um Neuankömmlinge willkommen zu heißen und zu integrieren?

Regierungen, die afghanische Asylbewerber*innen aufgenommen haben, sollten ausreichende Mittel zur Unterstützung lokaler Gruppen bereitstellen, welche diese aufnehmen. Bei der Programmplanung für Geflüchtete sollten die psychosozialen Bedürfnisse der Neuankömmlinge berücksichtigt werden, einschließlich des Traumas der erzwungenen Flucht und der besonders gravierenden Erfahrungen, die sie vor und nach dem Verlassen Afghanistans gemacht haben könnten. Die Aufnahmeländer sollten geflüchteten Kindern innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft Schulunterricht gewähren, und alle Hindernisse für die Schulaufnahme, wie z.B. Dokumentationsanforderungen, beseitigen. Die Geberländer sollten angemessene Mittel für eine Notausbildung bereitstellen. Unbegleitete Minderjährige sollten bei der Wiedervereinigung mit ihren Familienangehörigen unterstützt werden.

Bürgermeister*innen aus Städten und Gemeinden in Australien, Brasilien, Kamerun, Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Nepal, den Niederlanden, Palästina, Portugal, Schottland, Sierra Leone, der Schweiz, Uganda, Großbritannien und den USA forderten in einer gemeinsamen Erklärung die nationalen Regierungen auf, die legalen Wege für die Migration von Afghan*innen zu erweitern, Evakuierungen zu unterstützen, die Reise von afghanischen Geflüchteten zu entkriminalisieren, die gewaltsame Rückführung von Afghan*innen in ihr Heimatland zu stoppen und Städte finanziell zu unterstützen, die Flüchtlinge aufnehmen.

Die US-Regierung sollte ausreichende Mittel aus dem ERMA-Fonds (Emergency Refugee and Migration Assistance) bereitstellen, damit afghanische Organisationen auf Gemeindeebene und Vereine für gegenseitige Hilfe die Aufnahme und Integration von neu angekommenen Afghan*innen in den Vereinigten Staaten unterstützen können. In der Vergangenheit haben die ERMA-Mittel dazu beigetragen, dass die US-Regierung ihre Unterstützung für Geflüchtete und Binnenvertriebene aus Syrien, Somalia und dem Südsudan aufstocken konnte. Bei den ERMA-Mitteln handelt es sich um Mittel, die zur Deckung „unerwarteter dringender Flüchtlings- und Migrationsbedürfnisse“ herangezogen werden, wenn der Präsident feststellt, dass dies „im nationalen Interesse“ ist.

Die Regierungen sollten den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen auffordern, so bald wie möglich einen Notfallgipfel einzuberufen, um die betroffenen Länder zusammenzubringen und einen koordinierten Plan für die Wiederansiedlung von Afghan*innen, insbesondere von hoch gefährdeten Personen und ihren Familien, sowie die Finanzierung der humanitären Bedürfnisse in Ländern mit einer großen Zahl von geflüchteten Afghan*innen, darunter Pakistan, Iran und die Türkei, zu diskutieren. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte, die Europäische Kommission sei bereit, einzelnen EU-Ländern, die sich bereiterklären, afghanische Geflüchtete aufzunehmen und umzusiedeln, Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Im September wird die EU-Kommissarin für Inneres ein „Hochrangiges Neuansiedlungsforum“ veranstalten, um „nachhaltige Lösungen“ für die „am stärksten gefährdeten“ Afghan*innen zu finden, insbesondere für Frauen, Kinder, Menschenrechtsaktivist*innen, Journalist*innen und Rechtsanwält*innen.

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