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Volkswagen kündigt Werksprüfung in Xinjiang an

Ist menschenrechtliche Sorgfaltspflicht inmitten von Verbrechen gegen die Menschlichkeit möglich?

Autos durchlaufen das Fließband im Automobilwerk Xinjiang von Shanghai Volkswagen in Urumqi im Nordwesten Chinas im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang, am 29. August 2013. © 2013 Imaginechina/AP Images

Wenn ein multinationales Unternehmen ankündigt, eine kleine Fabrik an einem abgelegenen Ort zu prüfen, sorgt das normalerweise nicht für Schlagzeilen. Genau das geschah allerdings, als der Vorstandsvorsitzende von Volkswagen, Oliver Blume, erklärte, dass das Unternehmen eine „unabhängige Prüfung“ seines Werks in Xinjiang durchzuführen will. Der Region Chinas also, in der die Behörden Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, einschließlich Zwangsarbeit, die sich gegen uigurische Muslim*innen und andere Minderheiten richtet.

Volkswagen muss noch erklären, wie es die allgegenwärtige Unterdrückung und Überwachung in Xinjiang überwinden will, um der nach internationalen Standards vorgesehene Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte nachzukommen. Es ist schwer vorstellbar, dass das Prüfungsteam des Unternehmens das Werk unangekündigt besuchen und mit den Arbeiter*innen sprechen kann, ohne dass diese Repressalien befürchten müssen, oder dass es die Arbeitsbedingungen vollständig beurteilen kann.

Selbst wenn die Prüfung von Volkswagen Verstöße gegen Arbeitsrechte aufdecken sollte, haben die Behörden in Xinjiang kein Interesse gezeigt, auf die von externen Akteuren dokumentierten Bedenken einzugehen.

Viele Akteure, darunter uigurische Diaspora-Gruppen und Organisationen, die sich mit Zwangsarbeit befassen, werden diese Entwicklungen genau verfolgen. Das gilt auch für die deutsche Landesregierung von Niedersachsen, wo Volkswagen seinen Sitz hat und dessen gewählte Vertreter*innen im Aufsichtsrat des Automobilkonzerns sitzen.

Sollte Volkswagen die Behörden in Xinjiang überzeugen, dem Unternehmen den für eine glaubwürdige Prüfung erforderlichen ungehinderten Zugang zu gewähren, sollte ein ähnlicher Spielraum für unabhängige Ermittler*innen angestrebt werden. Dadurch könnten die Missstände in Xinjiang bewertet werden, die laut dem Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte „möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen“.

Chinas Behörden kontrollieren Personen streng, die Zugang zu der Region haben, zum Teil um Propaganda zu betreiben, die der Regierung in internationalen Foren nützlich ist, um Kritik zu entkräften. 2022 wurde der damaligen UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, ein stark eingeschränkter Besuch in der Region gestattet. In jüngster Zeit haben chinesische Staatsmedien über ähnlich choreografierte Reisen von Diplomat*innen der Arabischen Liga und Tourist*innen berichtet, um zu beteuern, dass in Xinjiang alles in Ordnung sei.

Wie aufrichtig die Bemühungen von Volkswagen sind – das Ergebnis jahrelangen Drucks von uigurischen und anderen Gruppen – hängt davon ab, dass das Unternehmen die höchsten Standards für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhält. Wenn dies gelingt, sollten die chinesischen Behörden unter Druck gesetzt werden, um einen vergleichbaren Zugang zu den Opfern und Überlebenden von Menschenrechtsverletzungen zu erhalten, die in einem erschütternden Ausmaß missbraucht worden sind.

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